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Corona-Versicherung für Kreuzfahrten: Welche Risiken sie abdeckt und worauf Sie achten sollten

Die Corona-Pandemie bringt beim Verreisen schwer kalkulierbare Risiken mit sich. Wer jetzt auf Kreuzfahrt geht, sollte daher über eine Corona-Zusatzversicherung nachdenken. Denn Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung decken viele Covid-19-spezifische Risiken nicht ab.

Positiver Coronatest kurz vor Abreise? Oder gar direkt bei der Einschiffung im Kreuzfahrtterminal? Kontakt mit einem Infizierten an Bord und daher Quarantäneanordnung der Behörden im Ausland? Oder selbst positiv getestet und teure Heimreise unter Quarantänebedingungen? All das zahlt in den allermeisten Fällen weder die Reederei noch die normale Reiseversicherung.

Damit bei einem Covid-19-bedingten Zwischenfall zum verdorbenen Urlaub nicht auch noch hohe Kosten hinzukommen, ist ein Blick auf spezielle Corona-Reiseversicherungen sinnvoll. Viele Kreuzfahrt-Reedereien empfehlen ihren Kunden solche Versicherungen und vermitteln sie aktiv. MSC Cruises und Costa verlangen eine Corona-Versicherung sogar zwingend – siehe Absatz Versicherungsanbieter und Vergleichstests.

Probleme können schon auftreten, wenn ein Antigen-Coronatest „false-positiv“ ausfällt, also positiv anschlägt, obwohl keine Infektion vorliegt. Mit etwas Glück reicht die Zeit für einen klarstellenden PCR-Test. Aber wenn nicht, ist das Schiff weg oder die Airline verweigert die Beförderung.

Versicherungsbedingungen genau prüfen

Sowohl bestehende Verträge zu Kranken- und Reiseversicherungen sollten Sie genau prüfen, als auch neue Corona-Versicherungen. Längst nicht alle Versicherungstarife decken nämlich auch wirklich alle Risiken ab. So zahlt die Versicherung womöglich nicht bei nur positivem Testergebnis, sondern nur dann, wenn auch Symptome auftreten. Eine Checkliste der wichtigsten Situationen, die ein Versicherungsvertrag abdecken sollte, finden Sie weiter unten im Absatz Was sollte eine Corona-Zusatzversicherung leisten?

Die medizinischen Kosten einer Covid-19-Erkrankung deckt die Auslandskrankenversicherung ab. Ob aber auch Pandemien und Reisen im Risikogebiet davon erfasst sind, sollte man in seinem bestehenden Versicherungsvertrag prüfen. Oft haben Altverträge hier schlechtere Bedingungen als jetzt neue. Gegebenenfalls sollen Sie also mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und in einen aktuellen Tarif wechseln.

Wann springt die normale Reiserücktritt-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherung ein?

Hinweis: In unserer Beitragsserie Gut versichert auf Kreuzfahrt“ finden Sie alle Informationen zu einem sinnvollen Versicherungsschutz für Kreuzfahrten, ganz unabhängig von der aktuellen Pandemie-Situation.

Eine Reiserücktrittversicherung springt gewöhnlich ein, wenn unerwartete Ereignisse den Antritt einer Reise verhindern, etwa Unfall, Krankheit oder gravierende Ereignisse im persönlichen Umfeld. Wichtig ist dabei allerdings zu prüfen, inwieweit pandemiebedingte Ereignisse ebenfalls versichert sind. Manche Versicherungen schließen nämlich Pandemien aus. Das ist vor allem bei älteren Versicherungsverträgen der Fall. Dann sollten Sie dieses Risiko mit einer entsprechenden Zusatzversicherung abdecken.

Eine Reiseabbruchversicherung springt äquivalent zur Reiserücktrittversicherung ein, sobald die Reise bereits begonnen hat und sich dann Umstände einstellen, die eine Fortführung der Reise unmöglich oder unzumutbar machen – also wenn man selbst krank wird, ein Angehöriger zu Hause stirbt oder Ähnliches. Auch hier ist darauf zu achten, dass Pandemien als Ursache oder der Aufenthalt in Risikogebieten oft ausgeschlossen sind und daher eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein kann.

Sowohl Reiserücktrittversicherung als auch Reiseabbruchversicherung zahlen die Kosten, die durch Stornierung beziehungsweise Abbruch der Reise entstehen: Stornogebühren, nicht stornierbare Kosten wie beispielsweise Flugtickets, erhöhte Rückreisekosten, zwischenzeitliche Hotelunterbringung und Ähnliches. Nicht erstattet werden dagegen typischerweise Kosten, die in Zusammenhang mit Corona und nicht aufgrund des Reiseabbruchs selbst entstehen – also beispielsweise die zwangsweise Unterbringung in einem Quarantänehotel.

Die Auslandskrankenversicherung deckt die medizinischen Kosten im Ausland ab, also die ärztliche Behandlung, eventuell – je nach Versicherungsvertrag – Krankentransport nach Hause und Ähnliches. Nicht abgedeckt sind aber coronabedingte Kosten nicht medizinischer Natur wie etwa eine Quarantäne-Unterbringung bei positivem Testergebnis.

Für all die Kosten, die direkt oder indirekt durch die Corona-Pandemie entstehen können, ist daher eine zusätzliche Versicherung überlegenswert.

Was sollte eine Corona-Zusatzversicherung leisten?

Auf folgende Situationen sollten Sie prüfen, ob und inwieweit eine Corona-Zusatzversicherungen einspringt:

  • Quarantäne-Anordnung oder verordnete Selbstisolation zu Hause vor Reisebeginn (beispielsweise wegen engem Kontakt zu einem Infizierten)
  • positives Corona-Testergebnis vor der Abreise
  • verweigertes Boarding beim Flug in den Urlaub oder nach Hause beispielsweise wegen erhöhter Temperatur
  • positives Corona-Testergebnis vor/bei der Einschiffung zur Kreuzfahrt
  • positives Corona-Testergebnis während der Kreuzfahrt und nachfolgender Ausschiffung mit Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel oder Heimreise unter Quarantänebedingungen (z.B. Taxi von Italien nach Deutschland beziehungsweise Flugum-/neubuchung nach Quarantänehotel-Aufenthalt)
  • Quarantäne-Unterbringung sowohl bei eigenem, positivem Test, als auch aufgrund von engerem Kontakt zu positiv getesteter Person

Legen Sie Wert darauf, dass die Versicherung nicht nur einspringt, wenn einer der genannten Fälle bei Ihnen persönlich eintritt, sondern auch dann, wenn Ereignisse oder Maßnahmen einen Mitreisenden betreffen oder gegebenenfalls einen engen Angehörigen zu Hause.

Hinweis: Unsere Checkliste ist nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Wir übernehmen aber selbstredend keine Haftung für den Fall, dass wir dabei etwas übersehen haben. Die Liste soll lediglich zur Orientierung bei diesem komplizierten Thema dienen.

Nicht versichert: eigene Fehler bei der komplizierten Corona-Bürokratie

Ebenfalls zu beachten: Keine der Versicherungen springt ein, wenn Sie aufgrund eigener Fehler beispielsweise das Schiff oder einen Flug verpassen – etwa, weil Sie beim Check-in nur einen Antigen- statt eines eventuell vorgeschriebene PCR-Tests vorlegen, nötige Gesundheitsfragebögen nicht ausgefüllt oder sich beispielsweise bei der Einreise nach Griechenland nicht vor Antritt der Reise online registriert haben.

Kümmern Sie sich also vor der Reise sehr genau um die jeweils geltenden Regelungen und Verschriften. Denn auch wenn das mühsam und teils recht kompliziert ist: Dieses Risiko nimmt Ihnen nicht einmal eine Corona-Zusatzversicherung ab. Mehr dazu in unserem Beitrag „Kreuzfahrt während der Pandemie: So finden Sie sich in den komplizierten Reise-Regeln und Formularen zurecht“.

Versicherungsanbieter und Vergleichstests

Kreuzfahrt-Reedereien bieten typischerweise eigene Reiseversicherungspakete an, die aktuell auch Corona-Zusatzleistungen umfassen. Sie arbeiten mit Versicherungsgesellschaften zusammen und vermitteln deren Standardverträge beziehungsweise haben eigene Varianten mit Gruppentarif-Verträgen.

MSC Cruises beispielsweise kooperiert mit Europ Assistance und verlangt pro Person und Reise 25 Euro (29 Euro für Karibik, Arabien, Südamerika). MSC Cruises verlangt verpflichtend eine Corona-Versicherung (ursprünglich bei Neubuchungen seit 26. Juni 2021, inzwischen jedoch von allen Passagieren). Wer die Versicherung nicht über MSC abschließen will, kann bei der Einschiffung stattdessen einen vergleichbaren Versicherungsschutz einer anderen Versicherung nachweisen.

Ähnliches gilt für Costa, wo eine Corona-Zusatzversicherung ebenfalls erforderlich ist. Costa arbeitet mit der Hanse-Merkur zusammen.

Versicherungspakete von Hanse-Merkur vermitteln außerdem auch AIDA, Phoenix Reisen und TUI Cruises.

Allerdings sind diese Versicherungen meist nicht nur eine Corona-Zusatzversicherung, sondern komplette Reiseversicherungspakete. Sollten Sie bereits beispielsweise eine Reiserücktrittversicherung oder einen Auslandkrankenschutz haben, buchen Sie eher bei Ihrer bereits bestehenden Versicherung eine ergänzende Corona-Absicherung hinzu. Das ist in der Regel günstiger und vermeidet eine unnötige Absicherung von Risiken, die durch ihre bestehenden Tarife bereits abgedeckt sind.

Bei der Stiftung Warentest finden Sie relativ aktuelle Vergleichstests von Auslandskranken- und Reiserücktritt-Versicherungen inklusive der jeweils angebotenen Corona-Zusatzpakete. In unserer eigenen Recherche sind uns die Zusatzpakete der Hanse-Merkur, Ergo und Travelsecure positiv aufgefallen.

28 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

28 Gedanken zu „Corona-Versicherung für Kreuzfahrten: Welche Risiken sie abdeckt und worauf Sie achten sollten“

  1. Lieber Franz

    MSC Cruises verlangt eine Corona-Versicherung für Neubuchungen seit 26. Juni 2021 sogar zwingend… In der Zwischenzeit hat MSC diesen Passus geändert und auf ihren Webseiten angepasst. Die Versicherungspflicht gilt jetzt ab sofort, unabhängig davon, wann gebucht wurde. Wir hatten unsere Transreise vom November schon im Frühling gebucht. Ohne Versicherung, welche nur zusammen mit der Buchung möglich sei. Unser Reisebüro hat uns nun die Änderung mitgeteilt und uns die MSC-Versicherung angeboten. So wie es aussieht, hat MSC und die involvierte Versicherungsgesellschaft für die „Frühbucher“ diese Bestimmung „Versicherung nur am Tag der Buchung möglich“, angepasst.
    Liebe Grüsse
    Alex

  2. @Alexander: das steht eigentlich auch schon oben im Text so ;-) Aber Danke für die Ergänzung, dass „Frühbucher“ diese Versicherung auch nachträglich abschließen können, denn das geht eben, wie Du schreibst, normalerweise bei diesen Corona-Versicherungen nicht.
    Norwegian Cruise Line sichert seine Kunden übrigens automatisch ab, sprich: Im alle eines positiven Tests übernimmt NCL alle Kosten. Auch bei kleineren Reiseveranstaltern ist eine umfassende Corona-Versicherung oft schon im Reisepreis enthalten.

  3. Hallo Franz
    Ich möchte nicht „klugscheissen“ aber die nachfolgenden Textbausteine

    MSC Cruises verlangt eine Corona-Versicherung für Neubuchungen seit 26. Juni 2021 sogar zwingend …
    MSC Cruises verlangt verpflichtend eine Corona-Versicherung bei Neubuchungen seit 25. Juni 2021…

    sagen nur aus, wie es bis vor einigen Tagen war. Wer nach dem 26.6.21 buchte, musste beim Bording die Versicherung nachweisen. Wer vorher gebucht hatte, brauchte diese nicht zwingend. Wir haben am 17. Juli auf der MSC Seaside eingecheckt. Beim Check-in wurde explizit nachgefragt (und kontrolliert, ob vor oder nach dem 26.6. gebucht wurde). Da wir schon vorher gebucht hatten, war kein Nachweis nötig. Andere Reisende erzählten uns, dass sie kurzfristig gebucht hatten und den Versicherungsnachweis beim Bording zeigen mussten. In der Zwischenzeit muss aber jeder, welcher bei MSC an Bord will, eine Versicherung nachweisen, Egal wann er gebucht hat. Die Einschränkung „für Neubuchungen ab 26. Juni 2021“ gilt nicht mehr. Wer die Reise also z.B. im März gebucht hat, als von einer verpflichtenden Versicherung keine Rede war, muss jetzt trotzdem eine Covid-Versicherung nachweisen, welche den MSC-Bedingungen entspricht. Ohne diese bleibt er auf dem Pier, resp vor dem Terminal stehen… ;-)
    Liebe Grüsse
    Alex

    PS: Eventuell verstehe ich deinen Text anders, als du ihn dir gedacht hast… :-)

  4. @Alexander: Okay, die beiden unterschiedlichen Daten waren schlicht ein Tippfehler. Ist korrigiert. Ansonsten haben wir vermutlich aneinander vorbeigeredet, denn dass MSC die Versicherung nun von allen Passagieren verlangt, ist mir tatsächlich neu. Wieder eine dieser typischen MSC-Aktionen, bei dem der Reisevertrag einseitig und nachträglich geändert wird (vermutlich, ohne den Kunden Bescheid zu sagen). Oder Übereifer des Personals beim Check-in.
    Ganz persönlich halte ich diese Versicherungspflicht eh‘ für problematisch. Klar ist die Versicherung sinnvoll, aber letztlich sollte doch jeder selbst entscheiden können, ob er in einem solchen Fall den Schaden aus eigener Tasche bezahlen will oder eine Versicherung abschließt. Aber letztlich hat man natürlich keine Wahl, wenn man mit MSC fahren will und die Reederei die Versicherung verlangt. Nur nachträglich ist das eigentlich indiskutabel.

  5. Hallo Franz
    Ich fahre auch am 1.Mai erstmals mit MSC von Genua nach Warnemünde. Ich wollte die bei MSC obligate Versicherung gleich bei MSC für 2 Personen abschliessen um mir Ärger von vornherein zu ersparen. Wir sind aber Österreicher und da geht das nicht (Versicherung nur für Reisende mit Wohnsitz in Deutschland. Also hab ich meine schon bestehende Versicherung kontaktiert und ergänzende Bestimmungen zur Covid Versicherung erhalten.. ich habe das dann an MSC geschickt und folgende Antwort erhalten:

    Sehr geehrter Herr Jevnisek und Herr Hoettl,
    danke für Ihre Nachricht.
    Wir können Ihnen leider keine Auskunft über fremden Versicherungsschutz geben.
    Die folgenden coronabedingten Risiken müssen durch Ihre Versicherung abgedeckt sein:
    Stornierung bzw. Abbruch des Urlaubspakets
    Rückführungskosten
    Quarantänekosten (meistens nicht abgesichert)
    medizinische Hilfe und Kosten
    Krankenhausaufenthalte
    Wir bitten Sie direkt mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob alle Risiken gedeckt sind.
    Wenn diese Risiken von der Versicherung abgedeckt werden, dann ist eine Einschiffung möglich.

    Mit freundlichen Grüßen / with kind regards
    Norbert Colleselli
    Cruise Consultant Back Office
    Kling im ersten Augenblick logisch aber in Wirklichkeuit sagt mir MSC wir wissen nicht ob es passt aber wenn sie sagen die Risken sind abgedeckt ist es ok.
    Ist mir eigentlich auch egal aber weil ich noch nie mit MSC unterwegs war weiss ich nicht ob dann bei der Einschiffung ein anderer MA von MSC die Versicherung für nicht in Ordnung befindet. Gibt es da schon irgendwelche Erfahrungen?

  6. Hallo Manfred,
    meine Erfahrung ist, dass MSC zwar bei der Einschiffung prüft, ob die entsprechenden Versicherungen vorhanden sind, aber letztlich ja in diesem Moment nicht in der Lage ist, seitenlange Versicherungsbedingungen zu studieren und juristisch auszulegen, um festzustellen, ob der verlangte Schutz wirklich enthalten ist. Insofern denke ich (aber bitte: keine Garantie natürlich!), dass die Vorlage eines Versicherungsnachweises ausreicht, aus dem halbwegs ersichtlich ist, dass die verlangten Leistungen abgedeckt sind. Wichtig ist bei der Versicherung zu unterscheiden zwischen Auslandskrankenversicherung, die alle direkten medizinischen Kosten einer Covid-Erkrankung abdecken sollte (und in der Regel auch tut), und einer Rücktritt-/Abbruch-/Quarantäneversicherung, die Kosten abdeckt, die sich aus einem positiven Test oder Einstufung als enge Kontaktperson ergeben, also insbesondere natürlich Übernahme von Quarantänehotel-Kosten und erhöhte Heimreisekosten, weil der reguläre Rückflug o.ä. als positiv Getesteter bzw. enge Kontaktperson in der Regel nicht möglich sein dürfte. Im Zweifel würde ich das tun, was MSC in der Mail empfiehlt: Die Liste der Anforderungen an die Versicherung schicken und konkret fragen, ob die abgedeckt sind; oder sich halt selbst durch die Versicherungsbedingungen durcharbeiten.

  7. Hallo Franz,

    das ist ja schon fast lustig. Wir stehen vor dem gleichen Problem wie Manfred. Am Montag haben wir über ein Reisebüro bei MSC Deutschland eine Kreuzfahrt (Ostsee, 21.8.2022) gebucht, die obligatorische MSC-Covid-Versicherung wurde gleich automatisch mitgebucht. Am Donnerstag erhielt ich eine Mail von MSC, in der noch mal auf die obligatorische Covid-Versicherung hingewiesen wird und extra betont wird, die von MSC angebotene sei nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland buchbar. Nun bin ich Deutscher, meine Frau ist Österreicherin, wir wohnen in Linz/Österreich. Eine Rückfrage beim Reisebüro und von denen bei MSC ergab, diese MSC-Covid-Versicherung ist tatsächlich nur für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland buchbar. MSC storniert jetzt diese Versicherung aus unserer Buchung und wir müssten uns bitte selbst eine neue suchen, welche den gleichen Deckungsumfang hat wie die MSC-Versicherung.
    Heute Abend habe ich das mehr als überschaubare Angebot von Reiseversicherungen in Österreich angeschaut. Das Vergleichsportal durchblicker.at kennt genau 4 Reiseversicherungen – keine dieser Versicherungen deckt alle Risiken ab, die von der MSC-Versicherung abgedeckt werden (mal von den absurd hohen Preisen ganz abgesehen). Insbesondere die Quarantänekosten, wenn man wegen Covid ausgeschifft wird, sind bei keiner der 4 Versicherungen gedeckt.
    Nun haben wir ein Problem: Wir haben eine Kreuzfahrtbuchung bei MSC, allerdings werden wir mangels passender Angebote wohl keine von MSC akzeptierte Covid-Versicherung abschließen können, womit uns die Einschiffung vermutlich verwehrt werden wird. Wenn ich am Wochenende nicht noch eine Versicherung finde, werde ich wohl versuchen müssen, die Buchung zu stornieren – was am Ende wohl auf die Einschaltung eines Anwalts hinauslaufen wird.

  8. @Frank Winkler: Ihn Ihrem Fall könnte vielleicht helfen, sich beim ADAC in Deutschland zu versichern – da dürfte sich zumindest lohnen, das mal genauer zu prüfen, ob sich mit dem Vertrag dann auch Ihre Frau mit absichern lässt. Bietet der ÖAMTC keine solche Versicherungen an?
    Auf jeden Fall brauchen Sie zwei Versicherungen: Auslandskrankenversicherung, die die medizinischen Kosten für eine Covid-Erkrankung abdeckt sowie eine Reiserücktritt- und -abbruchbersicherung plus Coron-Zusatzpaket für die restlichen Kosten wie Quarantänehotel. Als Paket gibt es Kranken- und Rücktritt/Corona-Versicherung auch in Deutschland nicht.

  9. Hallo Franz,

    danke für die Rückmeldung Eine Auslandskrankenversicherung mit entsprechender Deckung haben wir natürlich, eine Reiserücktrittskostenversicherung auch. Es geht eigentlich nur noch um die Abbruch-Komponente incl. Corona-Paket wegen Quarantäne- und Rückreise-Kosten. Leider sieht es speziell auf diesem Gebiet in Österreich ausgesprochen schlecht aus. Der ÖAMTC bietet zwar Reiseversicherungen an (natürlich nur für Mitglieder), allerdings ohne Deckung speziell dieser Risiken. Und bei den anderen Reiseversicherungen, die ich bisher gefunden habe, sieht es ähnlich aus. Einzig die „Europäische“ könnte vielleicht möglich sein, da muss ich mich noch durch die Bedingungen „wühlen“ oder die Versicherung direkt anschreiben.

    @Manfred Jevnisek falls Sie noch mitlesen, dürfte ich fragen, ob Sie unterdessen eine Lösung/Versicherung gefunden haben?

    Beste Grüße!
    Frank Winkler

  10. Hallo zusammen
    Ist klar das MSC nicht alles beim Einschiffen checken kann. Deswegen habe ich meine Reiseversicherung mit allen zusätzlichen Corona Bedingungen an MSC geschickt. Die für mich eher lustige Antwort:
    Wir können Ihnen leider keine Auskunft über fremden Versicherungsschutz geben.
    Aha das können sie nicht aber beim Einschiffen kann das dann ein einzelner MSC MA in kürzester Zeit.
    Ich tendiere dazu meine Reiseversicherung einfach mit den Corana Updates vorzulegen da das sowieso dort nicht überprüfbar ist. Es geht wahrscheinlich eher darum dass MSC aus einer eventuellen Erkrankung keine Kosten bzw. Haftung entsteht.
    Worauf ich noch warte ist die Antwort meiner Versicherung (Allianz) ob meine Versicherung der Anforderung von MSC entspricht. Werde dann nochmals schreiben . LG Manfred

  11. Antwort von Allianz:
    Sehr geehrter Herr Jevnisek,
    danke für Ihre Nachricht.
    Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen eine Kopie Ihres Jahresschutzes, die Leistungsübersicht und die Versicherungsbedingungen für die Zusatzdeckung in Bezug auf die Pandemie.
    Nachdem Sie sich für einen Jahresschutz ohne Storno entschieden haben, sind Stornokosten vor Abreise nicht gedeckt. Alle anderen geforderten Versicherungsleistungen dürften mit der bestehenden Versicherung gedeckt sein. Hier bitten wir Sie jedoch noch um Ihre Überprüfung. Gerne können Sie eine zusätzliche Stornoversicherung für diese Reise über unsere Homepage http://www.allianz-travel.at abschließen.

    Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sigrid Weber
    Service Center

    Also scheint alles ausser Storno vor Abreise (hab ich ja nicht abgeschlossen) abgedeckt zu sein.
    Ist ein normaler Jahresreiseschutz ohne Storno kostet € 159.- für 2 (Familie) pro Jahr ab Abschluss.
    Die zusätzlichen kostenlosen Pandemiebedingungen habe ich als PDF wenn sie wer will.
    Kann ich hier nicht einfügen.
    LG Manfred

  12. Es ist alles irgendwie lustig (oder traurig, je nach Blickwinkel). Ich habe am Wochenende die „Europäische Reiseversicherung“ angeschrieben und gefragt, welches ihrer Produkte sie mir als „Covid-Ergänzung“ (Quarantänekosten usw.) zu den vorhandenen Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherungen (möglichst ohne Überschneidung) anbieten können. Die Antwort sinngemäß: „Wir freuen uns, Ihnen unsere ReiseSchutz-Versicherung anbieten zu können“. Danach alles Mögliche von der Internetseite kopiert, was ich dort eh schon gelesen habe. Natürlich beinhaltet dieser „ReiseSchutz“ eine Auslandskrankenversicherung. Kein Wort zu meinen konkreten Fragen. Tja, so verkauft man mir keine Versicherung für über 200 Euro Prämie.
    Wir haben für unsere Kreuzfahrt nun zusammen mit dem Reisebüroinhaber, der uns die Reise gebucht hat, entschieden, dass wir als Wohnsitz meine alte deutsche Adresse angeben (an der ich auch noch gemeldet bin) und dass meine Frau jetzt auch dort wohnt. Prüfen kann MSC das nicht, die kontrollieren beim Einschiffen ja nur den Reisepass.
    Gruß Frank

  13. Hallo Manfred,
    diese Versicherung gibt es schon länger. Das Problem ist: MSC Österreich darf diese Versicherung nur an Kunden mit Wohnsitz in Österreich verkaufen (Nationalität ist egal) und umgekehrt darf MSC Deutschland sie nur an Kunden mit Wohnsitz in Deutschland verkaufen. Und man kann sie nur bei der MSC-Gesellschaft kaufen, bei der man auch die KF gebucht hat. Lt. meinem Reisebüro ein Versuch von MSC, die Märkte AT und DE gegeneinander abzuschotten, so dass Kunden nur bei MSC in ihrem Wohnsitzland buchen. Allerdings ist es über Reisebüros natürlich trotzdem möglich, als in Österreich wohnender, bei MSC in Deutschland eine KF zu buchen, das kann MSC nicht verhindern. Über diese an sich sinnvolle Versicherung und deren Abschlussbedingungen haben sie nun einen Weg gefunden, Buchungen im „falschen“ Land zumindest zu erschweren.
    Allerdings bucht MSC nahezu automatisch diese Versicherung bei jeder Buchung dazu (völlig unabhängig davon, was bei Wohnsitz-Land eingegeben wird) und die Reisebüros wissen über diese Wohnsitz-Einschränkung i.d.R. auch nicht Bescheid. Ich möchte nicht wissen, wieviele MSC-Kunden eine solche Versicherung haben, die wegen der Wohnsitz-Einschränkung gar nicht hätten buchen dürfen. Was passiert, wenn das beim Check-in auffällt (wird es überhaupt auffallen)? Wird diesen Kunden das Einschiffen mangels Covid-Versicherung verwehrt? Was ist im Versicherungsfall, wenn Kunden irgendwo im Ausland in ein Quarantänehotel müssen und anschließend nach Hause gebracht werden müssen? Lehnt die Versicherung dann die Leistung ab? Wer zahlt dann? Die Kunden haben ja ihrem Reisebüro vertraut und in gutem Glauben diese Versicherung mitgebucht und bezahlt. Ich schätze, das wird noch Gerichte beschäftigen.
    Gruß Frank

  14. Hallo Frank
    Hab ich inzwischen auch gemerkt.
    e-hoi wo ich die Reise gebucht habe hat mich an Merkur Hanse verwiesen.
    Na dort gibts ne ganz normale Reiseversicherung und man kann um € 1.- Covid dazu versichern.
    Mein Problem ist inzwischen gelöst.. Ich habe von meiner Reiseversicherung (ALLIANZ) eine Versicherungsbestätigung erhalten in der für die Reise vom 01.-14.05.22 alle Kosten in Zusammenhang mit Covid 19 übernommen werden.
    Inzwischen hab ich mich mit der Versicherung mehr beschäftigt als mit der ganzen Reise.
    Die Frechheit von MSC ist eigentlich diese dass du ihnen die Versicherungsunterlagen zur Verfügung stellst und sie dir, mit all ihren Experten, sagen: können wir nicht beurteilen…. Aber dann beim Einschiffen kann das ein einzelner MA binnen ein paar Minuten.. Wenn ich diese Bestätigung nicht hätte würde ich beim Einschiffen die Versicherungspolizze mit allen Beilagen( COVID; allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen) vorlegen. Das sind ca 40 eng beschriebene Seiten…der MA vor Ort kann ja gar nichts anderes als passt sagen… LG Manfred

  15. Hallo, hat denn mittlerweile schon jemand Erfahrung damit, mit einer externen Versicherung einzuschiffen?
    Wir sind eigentlich bei Ergo, aber eine Quarantäne auf dem Schiff wäre wohl (wie bei jeder Versicherung?!) ausgeschlossen. Sonst sollte alles abgedeckt sein…Letztes Jahr habe ich dann alles doppelt versichert, aber das möchte ich jetzt eigentlich nicht dauernd machen. Vielen Dank!

  16. Da leider niemand geantwortet hat, werde ich jetzt über unsere Erfahrung berichten.
    Wir hatten uns gegen die Versicherung von MSC entschieden, aber eine Jahresversicherung mit Covid-Schutz bei der Ergo abgeschlossen. Vor Ort wurde kaum etwas geprüft, obwohl ich sogar extra einen Schrieb dabei hatte, dass auch Krankenhausaufenthalte durch COVID versichert sind;) Wollte auf Nummer sicher gehen, war aber nicht nötig. Eine Dame vom MSC Service meinte im Vorfeld auch, dass ca. 25 % der Passagiere nicht die COVID Versicherung über MSC nutzen.

  17. @AF: Danke für die geteilten Erfahrungen. Es ist alles leide ein wenig undurchsichtig und eben auch ständigen Änderungen unterworfen; aktuell sieht man überall Lockerungen und Dinge werden nicht mehr ganz so ernst und genau genommen, aber das kann sich natürlich auch wieder ändern.
    Insofern ist mein Rat an alle, auch wenn die Handhabung er Regeln gerade meist sehr locker ist, dennoch die formellen Anforderungen zu erfüllen, um auf Nummer sicher zu gehen.

  18. Sorry, habe da nicht mehr reingesehen. Wir haben am 01.Mai bei MSC eingecheckt die (normalen) Reiseversicherungs Polizzen mit Corona Ergänzung (nicht von MSC) wurden angesehen und für in Ordnung befunden. Es ist so wie wir alle vermutet hatten es ist einfach für einen MA nicht überprüfbar. Meine Versicherung ist übrigens ohne Storno. Habe mich da einmal schlau gemacht. Storno vorgeschrieben zu bekommen ist von den Reedereien völlig sinnlos da Storno nur vor Beginn der Reise schlagend wird. Und es gibt einen Entscheid des Obersten Gerichtshofes dass die Reise mit dem Verlassen der Wohnung zur Anreise beginnt. D.h. auch wenn dir das Einchecken verweigert wird ist das kein Storno sondern versicherungstechnisch ein Reiseabbruch der in allen Reiseversicherungen enthalten ist.
    LG Manfred

  19. @Manfred Jevnisek: Vorsicht! Reiseabbruch ist in Reiseversicherungen nicht immer enthalten. Reiseversicherungspakete haben das meist inkludiert, aber man muss genau hinsehen, ob auch wirklich…

  20. Hallo Franz
    Stimmt schon was du schreibst, mir ist es eigentlich darum gegangen dass eine Stornoversicherung zum einchecken nicht notwendig ist da man sich da schon auf der Reise befindet.

  21. In einer MSC-Facebook-Gruppe schrieb einer, dass er Leistungen aus der MSC-Covid-Versicherung benötigt hätte. Leider kaum Kontakt möglich zum Kd.-Service dieser Versicherung, die irgendwo im Ausland sitzt. Aber Hauptsache, pro Kunde 25 Euro „eintreiben“, von denen sicher 5 oder 10 Euro bei MSC „hängengeblieben“ sind.

  22. @Frank Winkler: Kann ich so nicht nachvollziehen. Europ Assistance ist eine seriöse Versicherungsgesellschaft mit für einige Produkte „sehr gut“-Bewertungen bei Stiftung Warentest. Die haben einen Firmensitz in München und eine deutsche/Münchner Hotline-Telefonnummer (die möglicherweise in ein ausländisches Call-Center weitergeschaltet wird, aber das ist heutzutage vollkommen normal und bei den meisten Unternehmen so).

  23. Guten morgen,
    Habe ihre Kommentare aufmerksam gelesen.
    Wurde selber in Savona beim Costa Einschiffen positif getestet. durfte heimreisen, da ich mit Pkw dort war.
    Europ Assistance hat eine Reiserückerstattung verweigert, da Reiserücktritt und nicht Unterbruch.
    Gruesse

  24. @Hanagarth Otto: Im konkreten Fall darf und kann ich hier natürlich keine juristische Aussage treffen, aber das kommt mir schon seltsam vor. Da lohnt sich sicherlich eine genauere Analyse des Versicherungsvertrags, ggfs. mit Hilfe eines Anwalts. Ich habe schon mehrfach Urteile zum Thema Reiserücktritt und Reiseabbruch gelesen, in denen die Gerichte eigentlich immer davon ausgegangenen sind, dass eine Reise mit Verlassen des Wohnorts begonnen hat; oder in diesem Fall übertragen halte ich es für wahrscheinlich, dass die Reise spätestens mit dem Beginn des Check-in-Prozesses im Hafen bereits begonnen hat und man daher eher von einem Reiseabbruch ausgehen müsste.
    Aber wie schon eingangs angemerkt, darf ich im konkreten Fall keine juristische Aussage treffen und würde daher empfehlen, den Versicherungsvertrag unter den genannten Aspekten nochmal genau zu prüfen, zumal diese Versicherung doch auch genau für die Abdeckung solcher Risiken beworben wird …

  25. Hallo nun habe ich vuel hier gelesen, aber wissen genaues kann ich nicht sagen. Habe Februar März auf MCS gebucht. Man sagte mir am Telefon, dass keine Corona Versicherung mhr nötig wäre. Was nun? Was kostet eigentlich so eine Zusatzversicherung? Eine kurze abe exakte Auskunft würde mir helfen. Mfg

  26. @Monika Peerenboom: Corona-Versicherungen werden (mit Ausnahme der von MSC direkt angebotenen) nur als Zusatzversicherung zu einer bestehenden Reiseversicherung angeboten. Insofern ist es sinnvoll, wenn Sie sich direkt bei Ihrer Reiseversicherung erkundigen, was dort das Zusatzpaket kostet. Die Prämie hängt typischerweise auch vom Reisepreis ab, sodass eine pauschale Aussage dazu nicht möglich ist.

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