Die Regierung der Bahamas will künftig noch mehr an der Kreuzfahrt verdienen. Zum 1. März 2024 sollen die Reedereien für alle Waren- und Dienstleistungen auf ihren Privatinseln zehn Prozent Mehrwertsteuer bezahlen, von der sie bislang befreit waren. Bereits 2023 hatten die Bahamas ihre Gebühren und Steuern für die Kreuzfahrt-Reedereien nahezu verdoppelt.
Die lokale Zeitung „Tribune 242“ berichtet ausführlich über die Pläne der bahamischen Regierung, die Ausnahmereglung zur Mehrwertsteuer auf den Privatinseln der Kreuzfahrt-Reedereien aufzuheben. Seit 2015 gilt auf den Bahamas ein Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent (VAT, value-added tax).
Für die Reedereien gab es auf den Privatinseln wie Coco Cay, Ocean Cay oder Castaway Cay eine Ausnahme, sprich: Steuerfreiheit. Der Grund dafür war dem Bericht der Zeitung zufolge wohl auch, dass die Kreuzfahrt-Reedereien angeführt hätten, nahezu alle Leistungen auf den Inseln wie beispielsweise Getränkepakete seien von den Passagieren bereits vorab bezahlt worden. Auf den Inseln würden daher kaum Umsätze stattfinden.
Zehn Prozent Steuer wahrscheinlich ab 1. März 2024
Nun ändert die bahamische Regierung ihre Meinung und hebt die Steuerbefreiung voraussichtlich zum 1. März 2024 auf. Für die Reedereien kommt das sehr kurzfristig, weil sie die höheren Kosten nicht in die Preise der Kreuzfahrten, Getränkepakete und Zusatzleistungen auf den Inseln einkalkulieren konnten. Dass das Ende der Steuerbefreiung sich daher noch um einige Zeit verschieben könnte, hält die Tribune 242 für möglich. Doch die Regierung lässt keinen Zweifel daran, dass die Steuerbefreiung auf jeden Fall wegfallen werde. Bis 16. Februar haben die Reedereien noch Zeit, Einwände vorzubringen und eventuelle Änderungen zu erreichen.
Wie hoch die Mehreinnahmen für die Bahamas durch den Wegfall der Mehrwertsteuerbefreiung ausfallen werden, ist unklar. Die Regierung habe bislang keine Ahnung, in welcher Höhe Umsätze auf den Privatinseln stattfinden, da es dazu keinerlei Dokumentation der Reedereien gebe, wird ein Regierungssprecher in der Tribune 242 zitiert. Der Hauptzweck der Maßnahme sei Steuergerechtigkeit, also gleich Besteuerung von Reedereien und lokalen Dienstleistern und Händlern auf den Bahamas.
Mehrwertsteuer wird für alle erbrachten Leistungen auf den Privatinseln fällig
Die Regierung stellt auch klar, dass es keine Rolle spielen wird, ob Leistungen wie Getränkepakete bereits vorab bezahlt seien und nicht nur für die Inseln gelten würden. Die Mehrwertsteuer werde für alle Leistungen und Waren fällig, die auf den Inseln erbracht beziehungsweise an die Passagiere geliefert würden.
In Frage käme dafür entweder ein der Aufenthaltszeit auf der jeweiligen Insel entsprechender Anteil an Paketpreisen oder eine Einzelabrechnung beispielsweise der tatsächlich ausgegebenen Getränke. Für Cabana-Mieten, Insel-Aktivitäten wie Zip-Lines oder Kajak-Touren und Ähnliches ist die steuerliche Zuordnung ohnehin eindeutig.
Weitere Gebührenerhöhung und neue Steuern schon 2023 beschlossen
Bereits 2023 hatten die Bahamas die Kosten für Hafenstopps in Bahamas-Häfen wie Nassau und Freeport sowie Aufenthalte der Kreuzfahrtschiffe an den Privatinseln deutlich verteuert. Dabei führte die Regierung eine neue Umweltgebühr sowie eine Gebühr für die Weiterentwicklung des Tourismussektors ein, die jeweils pro Passagier berechnet wird. Deutliche Erhöhungen gab es bei bereits bestehenden Gebühren pro Passagier bei Hafenstopp – siehe unser Beitrag „Bahamas erhöhen Steuern und Gebühren für Kreuzfahrtpassagiere drastisch“.
Eine lokale Mehrwertsteuer auf Leistungen in der Kreuzfahrt ist nicht ungewöhnlich. So fällt eine solche Steuer beispielsweise in Spanien, aber auch in Florida an. Sie beziehen sich typischerweise auf Transaktionen, die innerhalb der Gewässer des Landes oder während der Hafenliegezeiten stattfinden. Die Reedereien kalkulieren diese Mehrwertsteuer typischerweise in ihre Preise ein, sodass die Passagiere davon direkt nichts merken.
Die neue Steuer auf den Bahamas werden die Reedereien voraussichtlich zunächst selbst übernehmen müssen, weil sich eine nachträgliche Berechnung an die Kunden bei bereits bezahlten Reisen und Leistungen kaum durchsetzen ließe. Mittelfristig werden sich die zusätzlichen Kosten aber wohl auf höhere Preise niederschlagen.