In Norwegen gilt ab 2026 in einigen Küstenabschnitten ein Fahrverbot für Kreuzfahrtschiffe, wenn es eine Sturmwarnung mit Windgeschwindigkeiten ab Beaufort 8 gibt. Kreuzfahrtschiffe müssen dann entweder abwarten oder den betroffenen Küstenabschnitt umfahren.
Das neue Fahrverbot ist eine der Konsequenzen aus der Beinahe-Katastrophe der Viking Sky im Jahr 2019, als das Kreuzfahrtschiff mit 915 Passagieren und 458 Besatzungsmitgliedern an Bord bei schwerem Sturm wegen eines technischen Problems manövrierunfähig vor der Küste Norwegens nahe Hustadvika trieb und beinahe auf Grund gelaufen wäre.
Das Kreuzfahrtverbot bei Sturmwarnung gilt für Kreuzfahrtschiffe ab einer Länge von 150 Metern. Eine Sturmwarnung, die dieses Fahrverbot auslöst, kommt vom Norwegischen Meteorologischen Institut und soll ausgesprochen werden, wenn stürmische Böen mit einer Geschwindigkeit von Beaufort 8 erreicht werden, also ab 17,2 Meter pro Sekunde (62 Kilometer pro Stunde, 34 Knoten). Die Beschreibung von Beaufort 8 lautet: „ziemlich hohe Wellenberge, deren Köpfe verweht werden, überall Schaumstreifen“.
Betroffen sind Küstenabschnitte in den Bereichen Stad, Hustadvika, Folda, Fugløykalven, Sørøya und Honningsvåg. Schiffe, die sich bereits in der betreffenden Zone befinden, wenn eine Sturmwarnung herausgegeben wird, dürfen ihre Fahrt fortsetzen.
Das neue Fahrverbot bei Sturm gilt nicht für die Schiffe auf der Küstenroute von Hurtigruten und Havila, deren Schiffe kürzer sind als die in der neuen Vorschrift definierte Mindestlänge von 150 Metern.
Die Beinahe-Katastrophe der Viking Sky hatte gezeigt, wie schwierig bis hin zu unmöglich es ist, bei starkem Sturm in besonders kritischen Küstenabschnitten die Menschen von Bord eines havarierten Kreuzfahrtschiffs zu evakuieren. Auch nach 17 Stunden mit Rettungsversuchen per Hubschrauber konnten damals lediglich 480 der 1.373 Menschen von Bord geholt werden.
„Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, Risiken zu verringern und sicherzustellen, dass Reisen auf sichere und verantwortungsvolle Weise durchgeführt werden“, wird Arve Dimmen, Direktor der norwegischen Küstenverwaltung Kystverket zitiert.



