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Fünf Gebühren-Fallen trotz EU-Roaming-Verordnung

Vorsicht beim Telefonieren während einer Kreuzfahrt: Die EU-weit abgeschafften Roaming-Gebühren verleiten dazu, einige Lücken in der neuen Regelung zu übersehen. Wir zeigen, wie man böse Überraschungen beim Telefonieren im Ausland vermeidet.

Die Roaming-Gebühren sind für Telefonieren, SMS und Internet per Mobilfunk in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen entfallen. Letztere drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums haben sich der EU-Roaming-Verordnung nämlich angeschlossen.

Seit 15. Juni 2017 gilt also das „Roam-Like-At-Home“-Prinzip: Innerhalb des Geltungsgebiets der Verordnung kostet Telefonieren, SMS-Senden und Internet dasselbe wie zu Hause.

Falle Nr. 1: Europa, aber nicht EU

Was man leicht übersieht und gerade für Kreuzfahrt-Passagiere relevant sein kann: Monaco, San Marino und britische Kanalinseln wie Guernsey gehören nicht zur EU und fallen damit auch nicht unter die Roaming-Verordnung. Für Hochseekreuzfahrt weniger relevant: Auch in der Schweiz fallen die Roaminggebühren nicht zwingend weg.

Manche Mobilfunk-Anbieter verlangen zwar auch in diesen Ländern keine Roaming-Gebühren. Aber sicherheitshalber sollte man bei seinem Mobilfunk-Provider nachfragen, und zwar spezifisch für den eigenen Vertragstarif. Denn manchmal entfallen die Roaming-Gebühren zwar bei neueren Verträgen, nicht aber für ältere, aktuell nicht mehr angebotene Tarife.

Falle Nr. 2: Community-Tarife gelten nicht

Bei vielen Providern gibt es so genannte Community-Tarife. Damit können beispielsweise Nutzer desselben Netzes, ein bestimmter Freundes- oder Familien-Kreis untereinander kostenlos telefonieren. Im (EU-)Ausland gelten diese Regelungen aber nicht. Auch diese Telefonate werden entsprechend en für den jeweiligen Tarif normalen Telefon-Gebühren abgerechnet – diese dann aber immerhin ohne Roaming-Aufschlag.

Falle Nr. 3: weiterlaufende Options-Pakete

Wer bislang einen Tarif hatte, bei dem er beispielsweise ein zusätzliches Auslands-Datenpaket gebucht hatte, muss besonders aufpassen: Einige Mobilfunk-Anbieter stornieren diese Auslandspakete nämlich nicht automatisch. Wer also vom Wegfall der Roaming-Gebühren profitieren will, muss diese Zusatzpakete oder Auslands-Datenoptionen meist aktiv kündigen. In jedem Fall sollte man sich seinen Tarif genau ansehen, um nicht für Leistungen zu bezahlen, die nach den neuen Regeln kostenfrei beziehungsweise ohne Zusatzgebühren sein sollten.

Falle Nr. 4: Mobilfunk-Netz am Schiff

Roaming-Gebühren dürfen zwar in der EU nicht mehr verlangt werden. Das gilt aber nur für Mobilfunk-Netze an Land. Loggt sich das Smartphone jedoch ins Netz des Kreuzfahrtschiffs ein, spielt es keine Rolle, wo das Schiff gerade unterwegs ist. Und es spielt auch keine Rolle, ob das Schiff beispielsweise unter italienischer, maltesischer oder niederländischer Flagge fährt und damit eigentlich unter der Flagge eines EU-Staates.

Mobilfunknetze an Bord von Kreuzfahrtschiffen basieren auf Satelliten-Verbindungen und fallen damit nicht unter die EU-Regelung. Immerhin: Im Hafen müssen diese Netze inaktiv sein. Aber sobald sich das Kreuzfahrtschiff auf See befindet, sollte man das Handy in den Flugmodus schalten, um kein Kostenrisiko einzugehen.

Falle Nr. 5: Fair-Use und Daten-Grenzen

Die Fair-Use-Regelung der EU sieht vor, dass Kunden ihren Mobilfunk-Vertrag nicht dauerhaft im EU-Ausland nutzen. Als Grenze gilt hier, wenn ein Kunde innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mehr im Ausland als in Deutschland unterwegs ist und entsprechend viel telefoniert oder surft. Nach einer Warnung mit 14tägiger Frist dürfen die Provider in solchen Fällen dann höhere Gebühren verlangen.

Außerdem ist es Mobilfunk-Anbietern erlaubt, für die Datennutzung im Ausland Obergrenzen zu definieren. Wo diese gegebenenfalls liegen, sollte man für den eigenen Mobilfunk-Vertrag bei seinem Provider anfragen. Bei Altverträgen ist hier besondere Vorsicht geboten, aber auch neuere Tarife können Obergrenzen für die Datennutzung vorsehen.

Ganz besonders nach diesen Obergrenzen sollte sich erkundigen, wer am Smartphone Musik über Streaming-Dienste hört.

9 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

9 Gedanken zu „Fünf Gebühren-Fallen trotz EU-Roaming-Verordnung“

  1. Super Beitrag: übersichtlich, informativ und das wichtigste in Kürze zusammengefasst!

    Ich möchte dir sowieso mal generell für deine tollen Reiseberichte und Artikel bedanken. Bei dir weiß ich, dass du gründlich recherchiert hast und keine „Fake News“ verbreitest. Zudem traue ich deinem Urteil und hatte noch nie das Gefühl, du würdest nur das positive berichten. Man hat hier nicht das Gefühl, man sehe nur Werbung. Nein, im Gegenteil. Das bisschen Werbung stört überhaupt nicht und wurde dezent in die Seite eingefügt!
    Vielen Dank und weiter so!!

    Liebe Grüße
    Leon

  2. Hallo Leon,

    vielen Dank für das Lob! So formuliert freut es mich ganz besonders, denn was Du beschreibst ist exakt mein Ziel – genau so stelle ich mir cruisetricks.de vor, genau das treibt mich an, das Blog so zu machen, wie es ist. Danke!

    Herzliche Grüße
    Franz

  3. Dem Lob von Leon kann ich mich nur anschließen. Wir haben zwar bei einigen Fragen der persönlichen Vorliebe an Bord unterschiedliche Meinungen, ;-) aber das ist ja nicht verkehrt.

    Zum eigentlichen Thema dieses Beitrags, sollte man vielleicht erwähnen, daß Perpaidkunden das Schiffsnetz in oft (ob immer kann ich nicht beurteilen) ohnehin nicht nutzen können. Als ebensolcher habe ich trotz vergessenem Flugmodus noch nie aus Versehen das Schiffsnetz genutzt. Wenn wir zu weit auf See waren, gab es halt einfach „kein Netz“ mehr.

    In der Praxis werde ich das in Norwegen dann gleich nächste Woche mal ausprobieren… :)

  4. Hallo Franz,
    da wir kürzlich Richtung Faroer und Island mit der MS Norönna unterwegs waren, Hat sich uns die Frage für die Faroer gestellt. Die Faroer gehören ebenfalls nicht zu EU. Es gelten die vom Telefonanbieter genannten Gebühren.

  5. @Eike: Tatsächlich Kosten hatte ich durch vergessenen Flugmodus auch noch nicht. Aber zumindest einmal ist mir (nachträglich bewusst) passiert, dass ich einen halben Tag lang im Schiffs-Telefonnetz angemeldet war. Ein eingehender Anruf wäre da teuer geworden.

  6. @Franz: Dann hast Du aber Datenroaming abgeschaltet gehabt. Das ist bei mir eigentlich immer eingeschaltet (der Schalter ist ziemlich versteckt im Menü) und je nach Land entscheide ich, ob das Telefon überhaupt aus dem Flugmodus kommt oder nicht. Da, wo Roaming kostet, bleibt es eben im Flugmodus. Bei der letzten Dienstreise in die USA kurz vor dem Abflug in Frankfurt Flugmodus eingeschaltet und zwei Wochen später nach der Landung in Frankfurt wieder aus.Und so mache ich es eben auf See auch, nur nicht vor dem Ablegen, sondern wenn das Signal von Land schwach wird.

    Mich hat’s daher noch nie ins Schiffs-Handynetz eingebucht. Sehr wohl aber ins WLAN, aber so lange man da nicht die Internetverbindung aktiviert, ist das ja kostenlos. (Und anders als Du bin ich auf der Reise nicht aufs Internet angewiesen. ;-) )

  7. Nicht aufs Internet angewiesen zu sein, ist ein sehr großer Vorteil in diesem Zusammenhang ;-)

    Ich habe ein Dual-SIM-Handy, wobei eine der beiden SIMs speziell für Daten im Ausland ist. Da ist das Umstellen etwas komplizierter, weil bei dieser SIM Datenroaming aktiv sein muss. Da jongliere ich dann doch ein wenig mit den Einstellungen und manchmal vergisst man’s halt einfach. Nachdem diese SIM aber Prepaid ist und ich immer nur kleine Beträge auflade, hält sich der Schaden im schlimmsten Fall aber in sehr engen Grenzen.

  8. Das ist der Unterschied zwischen Urlaub und dienstlicher Teilnahme an einer Kreuzfahrt. Dafür komme ich eben seltener aufs Schiff als Du. ;-)
    Meine SIM ist auch Prepaid, allerdings mit automatischer Aufladung, weil ich keinen Nerv hätte, mich da alle Nase lang drum zu kümmern.

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