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Kreuzfahrt während der Pandemie: So finden Sie sich in den komplizierten Reise-Regeln und Formularen zurecht

In Pandemie-Zeiten zu verreisen und ein Kreuzfahrtschiff zu gehen, ist sehr reizvoll: wenig Touristen in den Häfenstädten und deutlich weniger Passagiere an Bord als sonst. Dafür sind aber die Reisevorbereitungen zeitlich aufwendig und nervenaufreibend. Unseren Tipps und Tricks helfen dabei, mit den ständig wechselnden Corona-Regeln und den nötigen Online-Formularen zurechtkommen.

Es gehört zur neuen Reise-Realität auch für komfortverwöhnten Kreuzfahrt-Urlauber: Vor der Kreuzfahrt steht der Kampf mit behördlichen Vorgaben, Reisebeschränkungen, Coronatest-Vorschriften und komplizierten Einreiseformularen.

Wer dabei etwas übersieht, steht schnell mal am Flughafen und wird beim Check-in abgewiesen, etwa weil ein nötiges Online-Formular nicht rechtzeitig ausgefüllt wurde, der Corona-Test keine englische Übersetzung enthält oder die Ausweisnummer auf dem Testzertifikat fehlt.

In der Vorbereitung auf die Reise sollten Sie die Anforderungen der Reederei, des Reislandes und der dortigen Region (also: Abfahrtshafen des Kreuzfahrtschiffs) sowie gegebenenfalls der Fluggesellschaft prüfen. Außerdem wichtig: die Rückreisebedingungen nach Deutschland am Ende der Reise.

Tipp 1: Recherchieren Sie die aktuellen Vorschriften und Beschränkungen

Die Regeln in den Zielländern und auch bei den Reedereien ändern sich sehr häufig, sodass Sie einige Tage vor der Reise recherchieren sollten, welche Anforderungen aktuell gelten.

Denke Sie auch daran, dass es selbst zwischen den deutschen Bundesländern Unterschiede gibt. Stand Anfang Juni beispielsweise gilt in Bayern nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, während in anderen Bundeländern eine medizinische Maske genügt. Das ist relevant, wenn Sie beispielsweise einen Anschlussflug via München haben.

Weil sich die Regeln sehr häufig ändern, können wir hier keine Detail-Informationen für einzelne Länder oder Fluggesellschaften liefern. Die jeweils aktuellen Regeln finden Sie aber über verschiedene Websites online:

  • Covid-19-Infos der Fluggesellschaften
  • Corona-Infos der jeweiligen Kreuzfahrt-Reederei
  • Länderinformationen des Auswärtigen Amtes (und bequem über die Smartphone-App „Sicher reisen“)
  • Infos auf den Websites der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes
  • Infos der Gesundheitsministerien der jeweiligen Länder
  • A3M Reisemanager (dort auch Infos zu den Rückreise-Regeln nach Deutschland mit Bundesland-spezifischen Regeln)
  • Corona-Länderinfos des ADAC

Mit Google Translate – oder noch besser:  Deep L – kommt man auch mit fremdsprachigen Informationen halbwegs zurecht.

Tipp 2: Erledigen Sie die Formalitäten so früh wie möglich

Online-Einreiseformulare sind oft umfangreich und kompliziert, schwer verständlich, unlogisch und manchmal sogar technisch fehlerhaft. Dennoch ist ein vollständig ausgefülltes Formular oft Voraussetzung für die Einreise.

Andererseits dürfen die Formulare für manche Länder erst zwei oder drei Tage vor Abreise ausgefüllt werden.

Füllen Sie die Formulare so früh wie möglich aus, um genug Zeit zu haben, wenn dabei etwas schief geht oder Sie mit dem jeweiligen Formular nicht auf Anhieb zurechtkommen. Das Einreiseformular nach Italien ist beispielweise besonders nervenaufreibend, das spanische enthält teils falsch Informationen (siehe weiter unten).

Beachten Sie, dass diese Online-Formulare bei der Fluganreise immer nach Ihrer Flugnummer und Ihrem Sitzplatz fragen. Das ist wichtig und sinnvoll für die Kontaktnachverfolgung, sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein mit Covid-19 infizierter Passagier an Bord war.

Die Sitzplatznummer erhalten Sie oft erst beim Online-Check-in für Ihren Flug, sodass Sie das Formular erst nach dem Check-in ausfüllen können. Allerdings kann man bei einigen Airlines Sitzplätze auch schon vor dem Check-in reservieren, oft auch kostenlos. Also einfach mal ausprobieren.

Tipp 3: Besser ein paar Formulare zu viel ausfüllen als eines zu wenig

Manchmal ist nicht eindeutig, welche Regeln wirklich gelten und welche Formulare man ausfüllen muss. Oder es fehlen wichtige Detailangaben in den Regelungen.

Auch wenn es lästig ist und sich hinterher vielleicht aus überflüssig herausstellt: Am ehesten vermeidet man Probleme, indem man die Vorschriften im Zweifel besser etwas übererfüllt. Wenn also unklar ist, ob beispielsweise das Einreiseformular in die Niederlande ausgefüllt werden muss, wenn man am Flughafen von Amsterdam lediglich in einen Flieger in ein anderes Land umsteigt – sicherheitshalber auch das Niederlande-Einreiseformular ausfüllen und bereithalten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Land das Coronatest-Zertifikat auf Deutsch akzeptiert, gehen Sie lieber auf Nummer sicher und wählen eine Teststelle, die das Zertifikat in Deutsch und Englisch ausstellt und idealerweise auch gleich noch die Personalausweis- oder Reisepassnummer darauf vermerkt. Manche Länder wie beispielsweise Griechenland und Spanien verlangen das ausdrücklich, während sich Italien zu diesem Thema einfach ausschweigt.

Tipp 4: Coronatest-Termin frühzeitig vereinbaren und Zertifikatsinhalte klären

Kümmern Sie sich also auch frühzeitig um einen Coronatest-Termin und klären Sie mit der Teststelle, ob das ausgestellte Zertifikat den Anforderungen entspricht – das ist nämlich längst nicht bei allen Teststellen so.

Welche Regeln und Anforderungen wichtig sind

Beachten Sie, dass je nach Konstellation bei Ihrer Reise oder Kreuzfahrt Regeln von verschiedenen Unternehmen und Behörden zum Tragen kommen können: Ziel-Land, Transit-Land, Fluggesellschaft, Kreuzfahrt-Reederei sowie Rückreise-Regeln nach Deutschland.

Nicht direkt relevant sind dagegen auf einer Kreuzfahrt die Regeln der Länder, in denen das Schiff Hafenstopps einlegt. Denn darauf achtet primär schon die Reederei. Allerdings sollten Sie sich über diese Länder-Regeln informieren, sobald wieder individuelle Landgänge möglich sind.

Im Folgenden geben wir Hinweise, welche Regeln insbesondere wichtig sind. Beachten Sie bitte, dass diese Liste aufgrund der sich ständig ändernden Lage nicht möglicherweise nicht vollständig ist. Weiter oben haben wir Ihnen bereits die Informationsquellen aufgelistet, die Sie nutzen können, um alle aktuell geltenden Regeln zu finden.

Ziel- und Transit-Länder

Einreiseformular zur Kontaktverfolgung: meist online vor der Reise auszufüllen und als Ausdruck mit QR-Code oder in einer Smartphone-App bei Einreise vorzuzeigen. Besonders streng ist Griechenland: Wer den entsprechenden QR-Code nicht hat, muss zurück nach Hause beziehungsweise wird von der Airline erst gar nicht an Bord des Fluges nach Griechenland gelassen.

Auch wenn das Formular bei Transit, also lediglich Umsteigen bei einer Anschluss-Flugverbindung, gewöhnlich nicht nötig ist, verlangen es die Fluggesellschaften oft dennoch. Wer sie vorsorglich ausfüllt, spart sich Diskussionen mit dem Check-in-Agent oder dem Kabinenpersonal.

Corona-Test: Manche Länder verlangen bei der Einreise den Nachweis einen Corona-Tests – manchmal muss es ein PCR-Test sein, manchmal reicht ein Antigentest. Unterschiedliche Regeln gelten hier je nach Herkunftsland, aber auch nach den Ländern, die man in den 14 Tagen vor Ankunft gegebenenfalls bereist hat.

Auch das maximale Alter des Tests ist unterschiedlich geregelt. Beachten Sie bei Vereinbarung des Coronatest-Termins, dass die Uhrzeit des Tests nach der geplanten Landung im Zielland liegt (gegebenenfalls andere Zeitzone berücksichtigen!), um das typischerweise 48- oder 72-Stunden-Maximalalter des Tests nicht zu überschreiten. Bei Flugverspätungen sind die Länder dagegen kulant.

Achtung: Corona-Tests werden – zumindest aktuell noch, Stand Anfang Juni 2021 – häufig auch von Geimpften verlangt.

Maskenregelung: Wo muss im Zielland eine Maske getragen werden? Welche Masken-Art ist zulässig? In einigen Ländern sind die Strafen empfindlich hoch, wenn man ohne oder mit der falschen Maske erwischt wird. Typischerweise muss im Flughafengebäude immer eine Maske getragen werden, in manchen Ländern aber sogar im Freien und oft sind mindestens medizinische Masken vorgeschrieben und Community-Masken nicht akzeptiert.

Besonderheit in Spanien: Obwohl es bei dem Online-Formular heißt, man könne es später um neue Informationen ergänzen (insbesondere: Vorliegen des Coronatests), ist das faktisch nicht möglich. Wer also den Coronatest beim Ausfüllendes Formulars noch nicht hat, sondern noch auf das Testergebnis wartet, sollte dennoch die entsprechende Frage mit „ja“ beantworten, weil der QR-Code sonst ein unveränderliches „nein“ enthält und man bei der Einreise automatisch bei einem Arzt vorsprechen muss.

Anforderungen der Fluggesellschaft

Die Airlines sind verpflichtet, die Einreisevorschriften des Ziellandes zu prüfen und durchzusetzen. Gegebenenfalls wird die Fluggesellschaft daher das Boarding zum Flugzeug verweigern, wenn beispielsweise das Online-Formular nicht ausgefüllt wurde oder der Corona-Test nicht vorliegt oder nicht den Anforderungen entspricht.

Man sollte sich also nicht darauf verlassen, dass die Behörden im Zielland schon ein Auge zudrücken oder die Papiere gar nicht so genau kontrollieren werden. Das ist zwar tatsächlich dann vor Ort oft der Fall. Aber die Fluggesellschaften sind vor dem Abflug umso pingeliger, weil ihnen Strafen drohen, wenn Sie Passagiere ins Land befördern, die den Anforderungen nicht gerecht werden.

Masken-Regelung: Die meisten Fluggesellschaften verlangen während der gesamten Flugdauer das Tragen einer medizinischen Maske. Klären Sie aber sicherheitshalber vor Abflug, ob eventuell strengere Maßnahmen gelten, etwa FFP2. Community-Masken sind allgemein nicht mehr zugelassen.

Anschlussflüge: Zwischenstopps zum Umsteigen gelten typischerweise als „Transit“, sodass Passagiere meist von strengeren Einreiseregeln in das Transit-Land ausgenommen sind. Dennoch lohnt sich ein genaues Studium der Regeln des Transitlandes und gegebenenfalls Rückfrage bei der Fluggesellschaft.

Längere Abfertigungszeiten: Rechnen Sie mit längeren Abfertigungszeiten beziehungsweise längerer Check-in-Dauer am Flughafen, da die Airlines viele zuvor automatisierte Abläufe manuell erledigen müssen, beispielsweise Einreiseformulare und Corona-Tests prüfen. Daher stellen viele Airlines beim Online-Check-in auch keine Boardingpässe mehr aus.

Anforderungen der Kreuzfahrt-Reedereien

Lesen Sie die Reiseunterlagen sehr genau – auch wenn Sie das normalerweise nicht tun und damit immer gut gefahren sind. Denn dort sind nicht nur die Regeln und Anforderungen der Reederei genannt, sondern meist auch Informationen in Hinblick auf die Fluganreise und Einreisevorschriften ins Zielland – und die haben sich durch Corona unter Umständen deutlich verändern.

Impfpflicht oder Corona-Test: Manche Reedereien akzeptieren nur vollständig Geimpfte mit zwei Wochen Abstand zum zweiten Impftermin. Andere führen Corona-Tests in unterschiedlicher Ausprägung durch. Oft hängen die genauen Regeln sogar vom jeweiligen Abfahrtshafen und vom Herkunftsland des Reisenden ab.

So führt Costa beispielsweise (Stand: Anfang Juni 2021) statt des Antigen-Tests bei der Einschiffung einen PCR-Test bei Passagieren durch, die aus einem Land anreisen, in dem die Inzidenzzahl höher liegt als in Italien, was für diese Passagiere zu deutlich längeren Wartezeiten im Terminal führt.

Bereits vollständige geimpfte Passagiere sind bei manchen Reedereien von der Testpflicht ausgenommen, aber nicht bei allen. Achten Sie also auch als Geimpfte auf die spezifischen Anforderungen der Reederei.

Einschiffungszeiten: Anders als früher ist die auf den Bordunterlagen angegebene Einschiffungszeit aktuell bindend. Um größere Menschenansammlungen im Terminal und gegebenenfalls lange Wartezeiten bei den Coronatests zu vermeiden, ist die Einschiffung nur zu dem angegebenen Zeitpunkt möglich. Wer früher kommt, muss außerhalb des Terminal- oder Hafenbereichs warten.

Rückreise nach Deutschland

Einreiseformular:  Bei Rückreise aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet ist die Anmeldung via Einreiseformular verpflichtend. Das geht am besten online, ist aber auch per Papierformular während des Rückflugs noch möglich.

Die Einreiseanmeldung muss nicht ausgefüllt werden, wenn man das Risikogebiet lediglich ohne Aufenthalt im Transit passiert, also beispielsweise beim Umsteigen zu einem Anschlussflug in einem Risikogebiet. Airlines verlangen dennoch oft das Formular, sodass Ausfüllen weniger aufwendig ist, als diese Frage mit dem Flugpersonal auszudiskutieren.

Testpflicht bei Einreise nach Deutschland per Flugzeug: Bei Flugreisen gilt (Stand: Anfang Juni 2021) eine generell Corona-Test-Pflicht vor Antritt des Fluges. Zugelassen sind dafür Stäbchentest, sowohl Antigen als auch PCR, nachzuweisen beim Boarding des Flugzeugs. Kreuzfahrt-Reedereien bieten solche Tests für betroffene Passagiere typischerweise an Bord an, teils kostenlos, teils gegen eine relativ geringe Gebühr.

Sich nicht den Spaß verderben lassen …

All das ist mühselig und zeitraubend – aber während der Covid-19-Pandemie die einzige Möglichkeit, mal wieder rauszukommen aus Deutschland, zu verreisen, aufs Schiff zu gehen, eine frische Meeresbrise zu spüren, mit einem Aperol Spritz an der Reling zu stehen und beim Auslaufen den Flugmanövern der kreischenden Möwen zuzusehen.

Einmal an Bord des Kreuzfahrtschiffs angekommen, sind da die Mühen der Reisevorbereitung und der mangels direkter Flugverbindungen oft auch etwas komplizierteren Anreise schnell vergessen …

4 Kommentare

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

4 Gedanken zu „Kreuzfahrt während der Pandemie: So finden Sie sich in den komplizierten Reise-Regeln und Formularen zurecht“

  1. Wieder mal sehr gute konkrete Tipps – herzlichen Dank! Habe alles aufmerksam gelesen, da ich ab 17. Juli mit der „MSC Splendida“ ab Triest die Adria bereise. Mein Highlight der Reise wird KOTOR sein, das ich schon öfter mit der netten kleinen „Rhapsody of the Seas“ angelaufen habe, die leider dieses Jahr (vorerst) nicht zu uns rüberkommt. War erstaunt, dass auch die Splendida die „schmale“ Einfahrt passieren kann ;-) Da MSC – bisher als leider nicht sehr „single-freundlich“ aufgefallen – bis Frühherbst auf der Splendida DK ohne Aufschlag zur Einzelnutzung anbietet, habe ich mir nach Jahren „innen“ diesmal sogar eine Balkonkabine geleistet, deren Helle und Weite ich ganz besonders genießen werde…

  2. Den Einzelnutzungszuschlag entfallen zu lassen, ist für die Reedereien im Moment natürlich nicht schwierig, weil sie coronabedingt ja eh‘ nicht alle Kabinen belegen können, sodass es für die Reederei finanziell keinen Unterschied macht, ob sie zwei Personen in einer Doppelkabine oder zwei Alleinreisende jeweils in einer einzelnen Kabine unterbringen. Aber ich fürchte, sobald wieder höhere bzw. volle Auslastung der Schiffe möglich bzw. erlaubt ist, werden auch die Einzelzuschläge wieder kommen.

  3. Danke für die Tipps. Muss man das Einreiseformular auch nach einer Blauen Reise ab Kiel ausfüllen? Wir kommen gerade von Bord, von TUI gab es dazu keine Infos. Es gab zwei Hafenanläufe in Schweden, wir haben das Schiff aber nicht verlassen.

  4. Das Einreiseformular nach Deutschland ist nur nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet nötig. Die Anläufe in Schweden dürften, wenn überhaupt, dann nur als „Transit“ zählen und bei Transit durch ein Risikogebiet ist kein Einreiseformuar nach Deutschland nötig.
    Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass sich die Reedereien um solche Formalitäten kümmern bzw. die Passagiere aktiv drauf hinweisen würden, weil sie sich sonst Schwierigkeiten einhandeln würden – und sei es nur, dass sich die Ausschiffung erheblich verzögern würde, wenn Formulare nötig wären, die aber kaum jemand ausgefüllt hätte …

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