Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Weitere Niederlage für Kreuzfahrt-Regeln der US-Gesundheitsbehörde

Im Prozess um die Regelungsbefugnisse für die Kreuzfahrt im US-Bundestaat Florida hat die Gesundheitsbehörde CDC eine weitere, schwere Niederlage einstecken müssen. Das Gericht lehnte den Antrag auf Aussetzung der einstweiligen Anordnung ab, mit der die „Conditional Sailing Order“ ab 18. Juli nur noch als Empfehlung und nicht mehr als bindende Vorschrift für die Kreuzfahrt gilt.

Der Bundesstaat Florida kämpft seit April 2021 gegen die Regeln der CDC für einen Neubeginn der Kreuzfahrt, die lange Zeit einem Kreuzfahrverbot gleichkamen. Zwar hat die Behörde die Regeln seitdem deutlich gelockert und erste Kreuzfahrtschiffe sind inzwischen auch von US-Häfen aus wieder unterwegs.

Doch Ron DeSantis, Gouverneur von Florida, sagt, die CDC habe überhaupt nicht die Befugnis, die Kreuzfahrt so umfassend zu regeln und im Vergleich zu anderen Branchen so einseitig zu behindern. Daher hatte Florida Klage eingereicht und am 18. Juni vor einem Bundesgericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorerst Recht bekommen.

Update 18. Juli 2021: Ein Berufungsgericht hat einem Antrag der CDC stattgegeben, wonach die Conditional Sailing Order auch ab dem 18. Juli vorerst verpflichtend bleibt und nicht auf eine bloße Empfehlung herabgestuft wird.

Update 23. Juli 2021: Das Gericht hat seine eigene Entscheidung geändert und den Antrag der CDC nun abgewiesen. Die Conditional Sailing Order ist damit formell in Florida nicht mehr bindend, sondern nur noch eine Empfehlung.

Kreuzfahrt-Regeln der CDC verlieren in Florida am 18. Juli vorerst ihre Rechtsverbindlichkeit

Das Gericht ordnete an, dass die CDC innerhalb eines Monats neue, dem geltenden Recht angepasste und damit weit weniger invasive Regeln vorlegen müsse und zugleich festgelegt, dass die bisherigen Regeln der „Conditional Sailing Order“ ab 18. Juli 2021 zumindest im Bundesstaat Florida nur noch als Empfehlung zu verstehen seien und nicht mehr als Vorschrift.

Statt bislang neue, angepasste Regeln vorzulegen, hat die CDC stattdessen Rechtsmittel eingelegt und außerdem die Aussetzung der einstweiligen Anordnung gefordert. Das lehnte das Gericht jedoch nachdrücklich ab.

Nun hat die CDC kaum noch Zeit, ein neues Regelwerk vorzulegen, das den Anforderungen des Gerichts entspricht. Da der Bundesstaat Florida auch noch eine Woche Zeit zur Stellungnahme dazu hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Conditional Sailing Order tatsächlich am 18. Juli 2021 für den Bundesstaat Florida und damit wichtige Abfahrtshäfen wie Miami, Fort Lauderdale und Port Canaveral erst einmal ihre Rechtsverbindlichkeit verliert. Die Kreuzfahrt wäre dann in Hinblick auf die Corona-Pandemie weitgehend unreguliert.

Update: Zwar ist die Conditional Sailing Order (CSO) seit 18. Juli 2021 nicht mehr verbindlich. Doch die CDC hat klargestellt, dass sie weiterhin auf eine freiwillige Zusammenarbeit mit den Reedereien auf Basis der CSO setzt. Reedereien, die sich dazu nicht freiwillig bekennen, würden wohl nach den übrigen, derzeit geltenden Regeln und Gesetzen behandelt. Das bedeutet, dass die CDC aufgrund früherer Hygienevorschriften beispielsweise ein Schiff bei Auftreten von Krankheiten der Atemwege – respektive: Covid 19 – stilllegen könnten. Und es bedeutet, dass bei Kreuzfahrten mit Abfahrt in den USA eine strikte Maskenpflicht wie in öffentlichen Verkehrsmitteln an Land gelten würde, auch im Freien, am Pool und im Restaurant mit Ausnahme des unmittelbaren Moments der Essensaufnahme. Bislang hat daher keine Reederei der CDC die Zusammenarbeit in Hinblick auf die CSO aufgekündigt.

Richterspruch ist eine schallende Ohrfeige für die CDC

Bei der Ablehnung des CDC-Antrags findet der in Florida zuständige Bundesrichter sehr deutliche Worte. Die Begründung liest sich wie eine schallende, verbale Ohrfeige für die Behörde:

„Die Argumente von CDC bleiben nicht überzeugend. CDC bleibt abweisend gegenüber den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes; bleibt abweisend gegenüber der offensichtlichen Diskrepanz zwischen dem Gesetz, das CDC Autorität gewährt, und der Autorität, die CDC vorgibt, über die Kreuzfahrtindustrie auszuüben; bleibt abweisend gegenüber staatlicher und lokaler Gesundheitsregulierung und abweisend gegenüber der Selbstregulierung der Kreuzfahrtindustrie (die zu einer freiwilligen Einstellung des Betriebs von Kreuzfahrtschiffen führte, als Covid-19 Anfang 2020 in Erscheinung trat); bleibt abweisend gegenüber dem erfolgreichen Betrieb von Kreuzfahrtschiffen anderswo in der Welt; und bleibt überraschenderweise abweisend gegenüber der in der einstweiligen Verfügung eingeräumten Möglichkeit für CDC, eine alternative Verfügung vorzuschlagen, die einen Teil der CDC-Kreuzfahrtregelungen innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung der CDC bewahrt und durch verlässliche Daten gerechtfertigt ist (d.h. Daten, welche die CDC offenlegt, im Gegensatz zu den nicht offengelegten CDC-Daten, die über die Wirkung von COVID-19 an Bord eines Kreuzfahrtschiffes spekulieren und auf die sich CDC verlässt, um das umstrittene Regelwerk durchzusetzen).“

Weiter schreibt der Richter: „Obwohl die CDC das Argument immer mit düsteren Aussichten auf eine ‚Übertragung‘ von Covid-19 an Bord eines Kreuzfahrtschiffes garniert, lassen diese düsteren Anspielungen die staatlichen und lokalen Gesundheitsbehörden, die Selbstregulierung der Industrie und die gründlichen und kostspieligen Vorbereitungen und Vorkehrungen aller Beteiligten außer Acht, um eine ‚Übertragung‘ zu vermeiden und die ‚Übertragung‘ einzuschränken und zu kontrollieren, falls eine stattfindet. Mit anderen Worten, die CDC kann Argument vorbringen, nach dem die Notwendigkeit überwiegt, eine ungerechtfertigte und beispiellose Ausübung von Regierungsmacht zu erlauben.“

Und besonders deutlich: „Genauer gesagt geht es in dieser Klage nicht darum, welche Gesundheitsvorkehrungen gegen COVID-19 an Bord eines Kreuzfahrtschiffes notwendig oder hilfreich sind; in dieser Klage geht es um den Gebrauch und Missbrauch von Regierungsmacht. Der Antrag der CDC auf eine Aussetzung – eine Aussetzung, die dazu dienen würde, die ungerechtfertigte, beispiellose und schädliche Ausübung von Regierungsgewalt durch eine Person, die Direktorin der CDC, zu verlängern – wird abgelehnt.“

Kommentar schreiben

Über den Autor: FRANZ NEUMEIER

Franz Neumeier
Über Kreuzfahrt-Themen schreibt Franz Neumeier als freier Reisejournalist schon seit 2009 für cruisetricks.de und einige namhafte Zeitungen und Zeitschriften. Sein Motto: Seriös recherchierte Fakten und Hintergründe statt schneller Schlagzeilen und Vorurteile, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. TV-Reportagen zitieren ihn als Kreuzfahrt-Experten und für seine journalistische Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet. Er wird regelmäßig in die Top 10 der „Reisejournalisten des Jahres“ gewählt und gewann mit cruisetricks.de mehrfach den „Reiseblog des Jahres“-Award.

Schreibe einen Kommentar

Hinweis: Neue Kommentare werden aus technischen Gründen oft erst einige Minuten verzögert angezeigt.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner