Reiserücktritt-Versicherung
Unterschieden wird bei der Reiserücktrittversicherung zwischen Policen mit und ohne Reiseabbruchversicherung sowie zwischen Einmal-Reise- und Jahres-Policen. Die Rücktrittversicherung tritt für alle Fälle ein, die vor Antritt der Reise eintreten, eine Abbruchversicherung meist nach denselben Kriterien nach Beginn der Reise. Eine Reiserücktrittversicherung muss spätestens zwei Wochen nach Buchung der Reise abgeschlossen werden.
Wie schon bei der Auslandskrankenversicherung ist es bei der Reiserücktrittversicherung beziehungsweise Reiseabbruchversicherung wichtig darauf zu achten, dass Kreuzfahrten und Schiffsreisen mit eingeschlossen sind.
Bei Kreuzfahrten ist in Sachen Reiserücktritt besondere Vorsicht angesagt: Erreichen Sie nämlich beispielsweise Ihr Kreuzfahrtschiff nicht, weil sich der Flug wegen Streik, schlechtem Wetter oder anderen Gründen verspätet oder ganz ausfällt, tritt die Versicherung nicht für die ausgefallene Kreuzfahrt ein. Denn Flugverspätungen und Ähnliches gelten nicht als Reiserücktrittsgrund. Absichern kann man sich gegen dieses Risiko nur, indem man auch die Anreise über die Kreuzfahrtgesellschaft bucht und der Anbieter damit eine Leistungspflicht für die gesamte Reise übernimmt und damit die Folgen von Flugausfällen selbst zu vertreten hat.
Einzelreise oder Jahrespolice?
Soll nur die einzelne Reise abgesichert werden, sind meist die von der Kreuzfahrtgesellschaft angebotenen Reiserücktritt-Versicherungen am günstigsten. Da sich die Versicherungsprämie bei allgemeinen Versicherern nach dem Reisepreis bestimmt, ist die Prämie für Kreuzfahrten meist relativ hoch. Vergleichen lohnt sich also immer.
Bei einer Jahrespolice sollten Sie sehr genau auf die maximal abgedeckte Schadenssumme achten. Gerade bei Kreuzfahrten in die Karibik, nach Alaska oder Asien kommen mit Kreuzfahrt, Flug und Mietwagen sehr schnell hohe Summen zusammen, die dann möglicherweise nicht mehr abgedeckt sind. Die Versicherungssumme sollte also passend zum geplanten Urlaubs-Budget ausgewählt werden.
Bei Reiserücktrittversicherungen sind Selbstbeteiligungen nicht selten. Vorteil: Die Versicherungsprämie sinkt deutlich, Nachteil: Im Versicherungsfall zahlt man trotz Versicherung 20 bis 25 Prozent der Stornokosten selbst.
Insgesamt sollte man sich die Bedingungen der Rücktrittversicherungen sehr genau ansehen und sich die Testergebnisse von Versicherungen bei Stiftung Warentest und Finanztest ansehen. Große Anbieter von Reiserücktrittversicherungen sind beispielsweise die Union Reiseversicherung AG, Europäische Reiseversicherung AG, ELVIA Reiseversicherung AG und die Hanse Merkur Reiseversicherung AG.
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