Das Landgericht Lübeck hat die Deilmann-Erbinnen Hedda und Gisa Deilmann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil bezieht sich auf versuchte Steuerhinterziehung, falscher Eidesstattliche Versicherung und Bankrott in Zusammenhang mit der Insolvenz der Flusskreuzfahrt- und Hochsee-Reederei Peter Deilmann.
Update: Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren das Urteil 2017 aufgehoben und ans Landgericht Lübeck zurück verwiesen. Dort fiel nun im Februar 2018 das endgültige Urteil. Es lautet auf zwei Jahre auf Bewährung, insbesondere wegen Bankrotts, was im juristischen Sinne in Deutschland eine Insolvenzstraftat darstellt. Von der im ursprünglichen Urteil noch enthaltenen, versuchten Steuerhinterziehung sprach das Gericht die Deilmann-Schwestern dagegen jetzt frei.
Nach dem Tod ihres Vaters Peter Deilmann 2003 hatten Hedda und Gesa Deilmann die Geschäftsführung des Familienunternehmens übernommen. 2010 hatte die Reederei dann Insolvenz angemeldet. Laut Kieler Nachrichten hätten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Kern darum gedreht, dass Erbanteile an der Reederei vor dem Insolvenzantrag an andere Familienmitglieder überschrieben worden seien.
Ob und inwieweit die Investoren-Firmen Aurelius und Callista Private Equity, die jeweils eine Zeitlang das Unternehmen kontrollierten, ebenfalls in justiziablem Sinne am Niedergang der Reederei Peter Deilmann beteiligt waren, ist bislang nicht geklärt. Bereits 2014 berichtete das Manager Magazin von entsprechenden Zusammenhängen.
DEILMANN!!! Sowas von peinlich was diese beiden Töchter mit diesem sehr gut vom Vater geführten Unternehmen angestellt haben! Systemathisch diese seriöse Firma nach Vaters Tod heruntergeritten!