Ein neues Gesetz in Kalifornien zwingt Reedereien ab 1. Juli 2024 in der Werbung den Preis für Kreuzfahrten inklusive aller Gebühren zu nennen. Das „Honest Pricing Law“ gilt zwar nur in Kalifornien angebotene Produkte, große Kreuzfahrt-Reedereien haben aber bereits beschlossen, den Reisepreis künftig USA-weit einheitlich nach den kalifornischen Vorgaben zu benennen.
Royal Caribbean, Celebrity Cruises, MSC Cruises, alle Marken von Carnival Corp. wie etwa Carnival Cruise Line, Princess Cruises und Holland America Line sowie die drei Marken von NCLH, NCL, Regent Seven Seas Cruises und Oceania Cruises, werden ihre Preise USA-weit einheitlich angeben. Alle Reedereien haben angekündigt, ausdrücklich auch Steuern in die Preisangabe einzurechnen, die von dem Gesetz in Kalifornien eigentlich gar nicht umfasst sind.
Wer künftig direkt in den USA buchen will, muss abseits der großen Kreuzfahrt-Unternehmen dennoch weiterhin genau hinsehen, ob und welche Gebühren im Preis enthalten und welche zusätzlich zu zahlen sind.
Unterschiedliche Preise in Europa und den USA
Hatte man bislang die Preise für Kreuzfahrten in den USA mit denen in Europa verglichen, fielen oft deutliche Unterschiede auf: Identische Kreuzfahrten wurden auf den US-Websites der Reedereien deutlich günstiger angeboten als hierzulande. Ein Grund dafür, der auch weiterhin bestehen bleibt, ist das strengere Pauschalreiserecht in Deutschland und in der EU.
Aber die US-Preise waren auch deshalb – scheinbar – deutlich niedriger, weil Steuern und Gebühren wie beispielsweise Hafengebühren zusätzlich berechnet wurden.
In den USA ist es auch im Einzelhandel üblich, dass Preise netto angegeben werden und Steuern hinzukommen, weil man nach dem Prinzip verfährt: Steuern erhebt der Staat oder die Kommune, das hat ja mit dem Geschäftsinhaber nichts zu tun. Für die Preisangabe bei Kreuzfahrten ändert sich das nun grundlegend.
Allerdings berechnen viele Unternehmen neben Steuern auch noch andere Kosten, versteckte eigene oder fremde Gebühren, über den in der Werbung ausgewiesenen Preis hinaus – und dieser irreführenden Praxis bereitet der US-Bundesstaat Kalifornien jetzt ein Ende. Das Gesetz namens „Honest Pricing Law“, auch „Hidden Fee Statute“ oder „Junk Fee Law“ genannt, schreibt vor, die Preisangabe für Waren und Dienstleistungen in der tatsächlich zu zahlenden Höhe, also inklusive aller Gebühren und Nebenkosten anzugeben.
Auch auf Bundesebene gibt es in den USA übrigens Bemühungen der Biden-Regierung, versteckte Kosten bei Preisangaben in allen Branchen zu unterbinden. Diese Initiative hat bislang aber noch nicht zu einer entsprechenden Gesetzgebung geführt.
Ganz verhindert aber auch das neue Gesetz die verwirrenden Preisangaben – zumindest abseits der Kreuzfahrt – nicht. Denn vom Staat erhobene Steuern wie etwa die Mehrwertsteuer müssen dem neuen Gesetz nach weiterhin nicht in den ausgewiesenen Preisangaben enthalten sein und fallen theoretisch zusätzlich an. Viele Kreuzfahrt-Reedereien haben aber bereits angekündigt, auch die verpflichtend zu zahlenden Steuern dennoch in ihren künftigen Preisangaben in den gesamten USA zu berücksichtigen.
Vergleichbare Rechtslage in Deutschland
In Deutschland hatte es bereits vor über zehn Jahren einen Streit um die Frage gegeben, ob verpflichtende Trinkgelder, meist „Servicegebühr“ oder ähnlich benannt, im Reisepreis eingerechnet und benannt werden müssen. Der deutschen Preisangabenverordnung nach müssen hierzulande sämtliche Kosten im genannten Preis enthalten sein, auch Steuern.
Der BGH hat den Streit um die Servicegebühren in der Kreuzfahrt 2015 abschließend geklärt, weshalb einige auch internationale Reedereien wie MSC Cruises oder Costa in den Reisepreis einrechnen. Sobald die Servicegebühr aber nicht verpflichtend ist, muss sie auch nicht im Reisepreis enthalten sein.
Auch von dem neuen, kalifornischen Gesetz ist diese automatisch dem Bordkonto belastete Trinkgeld nicht betroffen. Denn bei fast allen Reedereien können Kunden diese Servicegebühr stornieren, also nicht bezahlen – wenn sie denn der Crew einen wesentlichen Teil ihres Einkommens vorenthalten wollen. Durch diese quasi-Freiwilligkeit fällt diese Gebühr nicht unter die Definition des Gesetzes, das nur zwingend zu zahlende Nebenkosten erfasst.
Zwangstrinkgeld an Bord für Getränke und Restaurants
Keine Änderung bringt das „Honest Pricing Law“ Kaliforniens aber für automatisch berechnete und nicht stornierbare Servicegebühren an Bord von Kreuzfahrtschiffen in Spezialitätenrestaurants, für Bar-Getränke und Spa-Behandlungen. Dort berechnen internationale Reedereien typischerweise automatisch 15 bis 20 Prozent zusätzlich zu den ausgewiesenen Preisen. Das wird bei internationalen Reedereien auch so bleiben – außer übrigens in Großbritannien, wo ein Gesetz bereits seit längerem vorschreibt, dass auch diese Gebühren bereits im genannten Preis enthalten sein müssen.
Da das „Honest Pricing Law“ ausschließlich in Kalifornien bindend ist, müssen sich Reedereien nicht daran halten, sobald sich das Schiff nicht in kalifornischen Gewässern aufhält. Unklar ist bislang noch, wie die Reederei das Gesetz erfüllen wollen, solange sich ein Kreuzfahrtschiff in Kalifornien im Hafen oder in der An- oder Abfahrt befindet.
Möglicherweise werden die Reedereien das so regeln, wie mit der spanischen Mehrwertsteuer bei Kreuzfahrten ab Spanien ohne nicht-EU-Hafen: Die zahlen die Steuer aus der eigenen Tasche, weil der Aufwand für andere Lösungen zu groß wäre. Für Hafenstopps in Kalifornien würde das bedeuten, dass dort die Servicegebühr von der Rechnung verschwinden würde.
Zum Thema Spanische MwSt: Bei einer Reise mit NCL wurde diese uns zusätzlich brrechnet. Es waren nur wenige Dollar, daher lohnt sich Reklamieren nicht. Da das Getränkepaket aber in Deutschland gebucht und bezahlt wurde, ist dies eigentlich ungesetzlich. NCL interessiert sich aber für Europäisches Recht nicht. So gilt laut AGB ein Gerichtsstand in GB als vereinbart. Ist rechtswidrig, da die Reise auf einer Deutschen Webseite angeboten wird. USW.
Aber, sie haben tolle Reisen.
@Chris: Verstehe ich es richtig, dass Ihr ein Getränkepaket (vorab gekauft) hattet, die spanische MwSt. dann aber für jedes einzelne über das Paket bestellte Getränke berechnet wurde? Das wäre nochmal eine neue Spielvariante, von der ich bislang noch nichts gehört habe. Zumal das ja auch steuerrechtlicher Unsinn wäre, weil der Umsatz vorab in Deutschland stattgefunden hat, sodass spanische MwSt da gar nicht greifen kann.